GESUNGHEITS-CAMPUS

Weiterbildung und Lehre

Die Aus- und Weiter­bild­ungs­an­ge­bote am Ge­sund­heits-Cam­pus der SEU sind als zerti­fi­zier­te Lern­ein­hei­ten ge­mäß den Stan­dards der Bologna Charta im inter­nat­ional an­erkann­ten ECTS Sys­tem kon­zi­piert.

Da­durch sind ein­zelne Zerti­fi­kats­pro­gramme mit­ein­ander kom­bi­nier­bar und er­mög­lichen so eine indi­vi­duelle Plan­ung der beruf­lichen Weiter­bil­dung auf uni­versi­tärem Ni­veau.

Die indi­vi­duellen Op­tionen er­strecken sich von niedrig­schwel­ligen, kom­pakten Lehr­ange­boten (Certi­fi­cate/Dip­loma of Basic Studies) über sub­stan­zielle Ab­schlü­sse (Certificate/Diploma of Advanced Studies) bis hin zum fun­dier­ten Master­grad (Master of Advanced Studies).

In diesem Sinne ist es mög­lich, sich bei Stu­dien­be­ginn noch nicht für einen fi­nalen Ab­schluss ent­scheiden zu müssen. Viel­mehr kann man den eigenen aka­de­mischen Weg an­hand des tat­säch­lichen Be­darfs, seiner Fähig­keiten und Poten­ziale sowie der zur Ver­fügung stehenden Zeit ge­stal­ten und sich so fort­lauf­end weiter quali­fi­zieren.

Zudem können über den Ge­sund­heits-Cam­pus auch die kon­sek­­utiven St­udien­gangs­for­mate Bachelor of Science (B.Sc.) und Master of Science (M.Sc.) in unter­schied­lichen Stu­dien­richt­ungen wie z.B. Ge­sund­heits­wis­sen­schaften, Sozio­logie, Psycho­logie u.a. be­legt werden.



Anerkennung
der Lehrgänge




ECTS
System




Europapass
Berufsbildung




Qualifizierte
Studienlehrgänge



Europaweite und internationale Anerkennung der Lehrgänge

Inner­halb der EU ist die An­er­kenn­ung von Uni­ver­si­täts­ab­schlü­ssen nicht mehr von einer vor­her­igen Har­mo­nisier­ung ab­häng­ig, viel­mehr gilt der Grund­satz des ge­gen­sei­tigen Ver­trauens: Ein Ab­schluss aus einem anderen Mit­glied­staat wird grund­sätz­lich an­er­kannt, wenn dort die Aus­bild­ung nicht wesent­lich anders reg­lemen­tiert ist als in dem Staat, in dem der Ab­schluss an­er­kannt werden soll. Seit Januar 1991 gilt die Richt­linie zur all­ge­meinen, gegen­sei­tigen An­er­kennung von Hoch­schul­ab­schlüssen, denen ein min­des­tens drei­jähri­ges Hoch­schul­studium vor­aus­geht.

Ein solches Studium muss an einer Hoch­schule oder ver­gleich­baren Bild­ungs­ein­rich­tung ab­sol­viert worden sein, wobei auch die Fach­hoch­schulen dahin­gehend ein­be­zogen werden. Mit Blick auf die An­er­kennung wird eines Aus­bildungs­ganges wird ledig­lich der je­weils letzte Prü­fungs­ab­schluss an­er­kannt. Sollte die in einem an­deren Mit­glied­staat ab­solvier­te Aus­bil­dung we­sent­lich von der ent­sprech­enden in­län­dischen Aus­bil­dung ab­wei­chen, kann von der/dem Be­wer­ber/in ein An­pass­ungs­lehr­gang oder ein Eig­nungs­test ver­langt werden.

Im An­schluss an die Hoch­schul­richt­linie wurde auch eine "Zweite all­ge­meine Re­gel­ung zur An­er­kenn­ung beruf­licher Be­fähigungs­nach­weise" er­lassen, um beruf­liche Quali­fi­ka­tionen ver­gleich­bar machen zu können. Diese Richt­linie bezieht sich vor allem auf Berufs­aus­bildungs­gänge mit einer Lauf­zeit von ein bis drei Jahren. Hier­zu gehören viele deut­sche Berufs­abschlüsse für Heil- und Pflege­berufe, deren An­er­kenn­ung eben­falls über einen An­pass­ungs­lehr­gang oder eine Eig­nungs­prü­ung erf­ol­gen kann.

Für Trans­parenz bei der An­er­kenn­ung von Dip­lomen und Quali­fi­ka­tionen für aka­de­mische Zwecke sind die Em­pfehl­ungen der Na­tio­nalen In­for­ma­tions­zentren für Fra­gen der aka­de­mischen An­er­kenn­ung (National Academic Recognition Information Centres - NARIC), das auf Ini­tia­tive der Euro­päischen Kommi­ssion 1984 ein­ge­rich­tet wurde, für alle Mit­glied­staaten der EU und des Euro­päischen Wirt­schafts­raums (EWR) sowie auf alle assozi­ierten Länder in Mittel- und Ost­europa, Zypern und Malta maß­geb­lich.

Mit Blick auf die An­er­kenn­ung von Aus­bild­ungen für beruf­liche Zwecke wird hin­gegen der­zeit erst ein Netz von na­tio­nalen Re­ferenz­stellen in den EU Mit­glied­staaten als erste An­lauf­stelle für Fragen zu be­ruf­lichen Qua­li­fi­ka­tionen auf­ge­baut.

EU Kommission und Mit­glied­staaten haben zu­dem einige In­strumente zur Förderung der Über­tragung und der Trans­parenz von Qua­li­fi­ka­tio­nen und Kom­pe­ten­zen ent­wick­elt:


  • Die Zeugnisergänzung für die beruflichen Qualifikationen (Diplomzusatz)
  • Das europäische Anrechnungs- und Übertragungssystem (European Credit Transfer System - ECTS ) für die Anerkennung von Studienaufenthalten im Ausland
  • Das europäische Muster für Lebensläufe, das eine einfache und effektive Präsentation der jeweiligen Qualifikationen und Kompetenzen zum Ziel hat
  • Den EUROPASS-Berufsbildung: Pass, der die Kenntnisse und Erfahrungen festhält, die in formaler und nichtformaler Umgebung erworben bzw. gesammelt wurden

Das ECTS System

Wie funktioniert das European Credit Transfer System

Das "European Credit Transfer System" dient der ver­gleich­baren An­er­kenn­ung und dem Trans­fer von im In-/Aus­land er­brach­ten Studien­lei­st­ungen und Ab­schlü­ssen.

ECTS soll das Studium für die Stu­dier­enden trans­paren­ter und be­rechen­barer machen und die Mög­lich­kei­ten zur An­er­kenn­ung der aka­demi­schen Lei­stun­gen an an­deren Hoch­schulen und Uni­ver­si­täten in Euro­pa ver­bessern. Inner­halb des Sys­tems werden Punkte (sog. Credit Points) für Studien­lei­stungen ver­geben, die den Auf­wand an­hand von Arbeits­stunden kenn­zeichnen und nicht mit einer Be­notung zu ver­wech­seln sind.


Europapass Berufsbildung

Das EUROPASS Rahmen­konzept wird seit Januar 2000 ein­ge­setzt, um die grenz­über­grei­fende Bild­ungs­zusammen­arbeit zu ver­bessern und dient der Be­schei­ni­gung von Aus­lands­quali­fi­ka­tionen in der be­ruf­lichen Bil­dung. Er doku­men­tiert (zwei­sprach­ig) die Dauer der Aus­lands­quali­fi­zierung, die im Ausl­and ver­mittel­ten Fach­in­halte und - wo mög­lich - die Aus­bild­ungs­er­geb­nisse.

Der EUROPASS-Berufs­bildung gilt für alle Formen der Berufs­aus­bildung, die einen be­trieb­lichen Aus­bildungs­teil ent­halten, ein­schließ­lich so­lcher im Hoch­schul­be­reich. Er wird über­wiegend in Zu­sammen­hang mit den Mobi­li­täts­programmen der EU (Leonardo und Sokrates) ein­gesetzt. Die Rats­ent­schei­dung zum EUROPASS-Berufs­bil­dung regelt die Rahmen­be­ding­ungen für die Be­schein­igung von "euro­päi­schen Berufs­bildungs­ab­schnitten".

Die euro­pä­ischen Berufs­bild­ungs­ab­schnitte werden auf der Grund­lage von Verein­bar­ungen der Aus­bildungs­part­ner aus dem Her­kunfts- und Gast­land durch­ge­führt und von einem Aus­bilder be­glei­tet.

Die Aus­bild­ungs­par­tner legen dabei In­halt, Ziele, Dauer und Mo­da­li­täten der Aus­lands­quali­fi­zier­ung fest. Die Nut­zung der EUROPASS-Berufs­bil­dung ist aber frei­wil­lig und er­setzt auch keine amt­lichen Doku­mente oder Zeug­nisse. Der Euro­pass kann nicht von Ein­zel­per­sonen be­an­tragt werden, sondern aus­schließ­lich von Be­trie­ben bzw. Bild­ungs­ein­rich­tungen, die Aus- und Weiter­bild­ungen im euro­päischen Aus­land durch­führen. Er kann sowohl bei der Zen­tralen Aus­lands- und Fach­vermitt­lung (ZAV) als auch bei anderen Agen­turen in Deut­sch­land an­ge­ford­ert werden. Ver­ant­wort­lich für die EURO­PASS-Berufs­bildung ist in Deut­sch­land das Bun­des­minis­teri­um für Bil­dung und For­schung, dass auch eine In­for­ma­tions­bro­schüre auf­ge­legt hat, die als PDF-Doku­ment he­runter­ge­laden wer­den kann.


Qualifizierte Studienlehrgänge

Die Lehr­gänge am Ge­sund­heits-Cam­pus werden von quali­fi­zier­ten Hoch­schul­dozent:innen be­treut, die für die je­weil­igen Aus­bild­ungs­ab­schnitte über eine Lehr­befug­nis (ars legendi) ver­fügen. Die Aus­wahl der Lehr­an­ge­bote wird dabei vom wissen­schaft­lichen Bei­rat des Ge­sund­heits-Campus in di­rek­ter Ab­stim­mung mit der St. Elisabeth Universität ab­gestimmt.

Alle Stu­dien­ab­schnitte sind zeit­gemäß kon­zi­piert und an die aktu­ellen ge­sell­schaft­lichen Be­dürf­nisse an­ge­passt. Für uns ist be­deut­sam, dass die An­ge­bote praxis­nah aus­ge­rich­tet sind und im fort­lauf­enden Curri­cu­lum den An­forder­ungen eines mo­der­nen Hoch­schul­studiums ent­sprechen.

For­schungs­be­reiche und For­schungs­ar­beiten können ggf. bis zur wissens­chaft­lichen Pro­mo­tion aus­ge­dehnt werden. Im Sys­tem des Ge­sund­heits-Campus sind uni­versit­äre Doktorats­kolloquien ein­ge­bunden. Die Pro­motions­verfahren er­füllen alle Kri­terien der uni­ver­si­tären An­er­kennung in Europa (Bologna Stufe 3). Ent­sprech­end sind sie nach dem euro­päischen Hoch­schul­recht an­er­kennungs­fähig.

Die Lehr­gänge werden teils in Präsenz- und teils als wissen­schaft­liche Eigen­arbeit (Projekt­arbeiten, Lehr­gangs­briefe etc.) an­ge­boten. Bitte er­kund­igen Sie sich bei Inte­resse nach den ak­tuellen Studien­an­ge­boten.