GESUNGHEITS-CAMPUS
Weiterbildung und Lehre

Die Aus- und Weiterbildungsangebote am Gesundheits-Campus der SEU sind als zertifizierte Lerneinheiten gemäß den Standards der Bologna Charta im international anerkannten ECTS System konzipiert.
Dadurch sind einzelne Zertifikatsprogramme miteinander kombinierbar und ermöglichen so eine individuelle Planung der beruflichen Weiterbildung auf universitärem Niveau.
Die individuellen Optionen erstrecken sich von niedrigschwelligen, kompakten Lehrangeboten (Certificate/Diploma of Basic Studies) über substanzielle Abschlüsse (Certificate/Diploma of Advanced Studies) bis hin zum fundierten Mastergrad (Master of Advanced Studies).
In diesem Sinne ist es möglich, sich bei Studienbeginn noch nicht für einen finalen Abschluss entscheiden zu müssen. Vielmehr kann man den eigenen akademischen Weg anhand des tatsächlichen Bedarfs, seiner Fähigkeiten und Potenziale sowie der zur Verfügung stehenden Zeit gestalten und sich so fortlaufend weiter qualifizieren.
Zudem können über den Gesundheits-Campus auch die konsekutiven Studiengangsformate Bachelor of Science (B.Sc.) und Master of Science (M.Sc.) in unterschiedlichen Studienrichtungen wie z.B. Gesundheitswissenschaften, Soziologie, Psychologie u.a. belegt werden.

Anerkennung
der Lehrgänge

ECTS
System

Europapass
Berufsbildung

Qualifizierte
Studienlehrgänge

Europaweite und internationale Anerkennung der Lehrgänge
Innerhalb der EU ist die Anerkennung von Universitätsabschlüssen nicht mehr von einer vorherigen Harmonisierung abhängig, vielmehr gilt der Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens: Ein Abschluss aus einem anderen Mitgliedstaat wird grundsätzlich anerkannt, wenn dort die Ausbildung nicht wesentlich anders reglementiert ist als in dem Staat, in dem der Abschluss anerkannt werden soll. Seit Januar 1991 gilt die Richtlinie zur allgemeinen, gegenseitigen Anerkennung von Hochschulabschlüssen, denen ein mindestens dreijähriges Hochschulstudium vorausgeht.
Ein solches Studium muss an einer Hochschule oder vergleichbaren Bildungseinrichtung absolviert worden sein, wobei auch die Fachhochschulen dahingehend einbezogen werden. Mit Blick auf die Anerkennung wird eines Ausbildungsganges wird lediglich der jeweils letzte Prüfungsabschluss anerkannt. Sollte die in einem anderen Mitgliedstaat absolvierte Ausbildung wesentlich von der entsprechenden inländischen Ausbildung abweichen, kann von der/dem Bewerber/in ein Anpassungslehrgang oder ein Eignungstest verlangt werden.
Im Anschluss an die Hochschulrichtlinie wurde auch eine "Zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise" erlassen, um berufliche Qualifikationen vergleichbar machen zu können. Diese Richtlinie bezieht sich vor allem auf Berufsausbildungsgänge mit einer Laufzeit von ein bis drei Jahren. Hierzu gehören viele deutsche Berufsabschlüsse für Heil- und Pflegeberufe, deren Anerkennung ebenfalls über einen Anpassungslehrgang oder eine Eignungsprüung erfolgen kann.
Für Transparenz bei der Anerkennung von Diplomen und Qualifikationen für akademische Zwecke sind die Empfehlungen der Nationalen Informationszentren für Fragen der akademischen Anerkennung (National Academic Recognition Information Centres - NARIC), das auf Initiative der Europäischen Kommission 1984 eingerichtet wurde, für alle Mitgliedstaaten der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie auf alle assoziierten Länder in Mittel- und Osteuropa, Zypern und Malta maßgeblich.
Mit Blick auf die Anerkennung von Ausbildungen für berufliche Zwecke wird hingegen derzeit erst ein Netz von nationalen Referenzstellen in den EU Mitgliedstaaten als erste Anlaufstelle für Fragen zu beruflichen Qualifikationen aufgebaut.
EU Kommission und Mitgliedstaaten haben zudem einige Instrumente zur Förderung der Übertragung und der Transparenz von Qualifikationen und Kompetenzen entwickelt:
- Die Zeugnisergänzung für die beruflichen Qualifikationen (Diplomzusatz)
- Das europäische Anrechnungs- und Übertragungssystem (European Credit Transfer System - ECTS ) für die Anerkennung von Studienaufenthalten im Ausland
- Das europäische Muster für Lebensläufe, das eine einfache und effektive Präsentation der jeweiligen Qualifikationen und Kompetenzen zum Ziel hat
- Den EUROPASS-Berufsbildung: Pass, der die Kenntnisse und Erfahrungen festhält, die in formaler und nichtformaler Umgebung erworben bzw. gesammelt wurden

Das ECTS System
Wie funktioniert das European Credit Transfer System
Das "European Credit Transfer System" dient der vergleichbaren Anerkennung und dem Transfer von im In-/Ausland erbrachten Studienleistungen und Abschlüssen.
ECTS soll das Studium für die Studierenden transparenter und berechenbarer machen und die Möglichkeiten zur Anerkennung der akademischen Leistungen an anderen Hochschulen und Universitäten in Europa verbessern. Innerhalb des Systems werden Punkte (sog. Credit Points) für Studienleistungen vergeben, die den Aufwand anhand von Arbeitsstunden kennzeichnen und nicht mit einer Benotung zu verwechseln sind.

Europapass Berufsbildung

Das EUROPASS Rahmenkonzept wird seit Januar 2000 eingesetzt, um die grenzübergreifende Bildungszusammenarbeit zu verbessern und dient der Bescheinigung von Auslandsqualifikationen in der beruflichen Bildung. Er dokumentiert (zweisprachig) die Dauer der Auslandsqualifizierung, die im Ausland vermittelten Fachinhalte und - wo möglich - die Ausbildungsergebnisse.
Der EUROPASS-Berufsbildung gilt für alle Formen der Berufsausbildung, die einen betrieblichen Ausbildungsteil enthalten, einschließlich solcher im Hochschulbereich. Er wird überwiegend in Zusammenhang mit den Mobilitätsprogrammen der EU (Leonardo und Sokrates) eingesetzt. Die Ratsentscheidung zum EUROPASS-Berufsbildung regelt die Rahmenbedingungen für die Bescheinigung von "europäischen Berufsbildungsabschnitten".
Die europäischen Berufsbildungsabschnitte werden auf der Grundlage von Vereinbarungen der Ausbildungspartner aus dem Herkunfts- und Gastland durchgeführt und von einem Ausbilder begleitet.
Die Ausbildungspartner legen dabei Inhalt, Ziele, Dauer und Modalitäten der Auslandsqualifizierung fest. Die Nutzung der EUROPASS-Berufsbildung ist aber freiwillig und ersetzt auch keine amtlichen Dokumente oder Zeugnisse. Der Europass kann nicht von Einzelpersonen beantragt werden, sondern ausschließlich von Betrieben bzw. Bildungseinrichtungen, die Aus- und Weiterbildungen im europäischen Ausland durchführen. Er kann sowohl bei der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) als auch bei anderen Agenturen in Deutschland angefordert werden. Verantwortlich für die EUROPASS-Berufsbildung ist in Deutschland das Bundesministerium für Bildung und Forschung, dass auch eine Informationsbroschüre aufgelegt hat, die als PDF-Dokument heruntergeladen werden kann.

Qualifizierte Studienlehrgänge
Die Lehrgänge am Gesundheits-Campus werden von qualifizierten Hochschuldozent:innen betreut, die für die jeweiligen Ausbildungsabschnitte über eine Lehrbefugnis (ars legendi) verfügen. Die Auswahl der Lehrangebote wird dabei vom wissenschaftlichen Beirat des Gesundheits-Campus in direkter Abstimmung mit der St. Elisabeth Universität abgestimmt.
Alle Studienabschnitte sind zeitgemäß konzipiert und an die aktuellen gesellschaftlichen Bedürfnisse angepasst. Für uns ist bedeutsam, dass die Angebote praxisnah ausgerichtet sind und im fortlaufenden Curriculum den Anforderungen eines modernen Hochschulstudiums entsprechen.
Forschungsbereiche und Forschungsarbeiten können ggf. bis zur wissenschaftlichen Promotion ausgedehnt werden. Im System des Gesundheits-Campus sind universitäre Doktoratskolloquien eingebunden. Die Promotionsverfahren erfüllen alle Kriterien der universitären Anerkennung in Europa (Bologna Stufe 3). Entsprechend sind sie nach dem europäischen Hochschulrecht anerkennungsfähig.
Die Lehrgänge werden teils in Präsenz- und teils als wissenschaftliche Eigenarbeit (Projektarbeiten, Lehrgangsbriefe etc.) angeboten. Bitte erkundigen Sie sich bei Interesse nach den aktuellen Studienangeboten.